Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann schnell in einen Strudel von Problemen gerissen werden: Pfändungen, Besuch vom Gerichtsvollzieher, Räumungsklage, Familienprobleme und mehr.
Unsere Beratungsstelle ist berechtigt, Bescheinigungen nach § 305 (1) Abs. 1 InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren auszustellen.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche, familiäre und wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.
Caritasverband Kinzigtal e.V.
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